Händler-Teilnahmebedingungen
Siemens Zugabeaktion
„Die All-in-One Lösung für deine
intelligente Küche“2024
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Händler, die an der Siemens Zugabeaktion „Die All-in-One Lösung für deine intelligente Küche“2024 („Aktion“) teilnehmen. Veranstalter der Aktion ist die SEG Hausgeräte GmbH, Carl-Wery-Str. 34, 81739 München (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt).
1. Gegenstand der Aktion, Teilnahme an der Aktion
Bestellt der Händler bei der Gesellschaft im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 31.12.2024 (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) für einen Endverbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt) eine Küchen-Kommission, bestehend aus drei Siemens Einbaugeräten, davon drei mit Home Connect Funktion („Aktions-Kommission“), erhält der Händler zwecks Weitergabe an den Kunden, für den die Aktions-Kommission bestimmt ist, von der Gesellschaft ohne gesonderte Berechnung einen Smart Kitchen Dock (XSDS10) der Marke „SIEMENS“ als Zugabe (nachfolgend „Zugabe“ genannt) solange der Vorrat reicht. Abweichend hiervon wird der Kauf eines inductionAir Plus Kochfelds mit integriertem Dunstabzug als zwei Einbaugeräte gewertet.
Die Zugabe ist vom entgeltlichen Bezug der Aktions-Kommission abhängig. Beim Händler bestehende Lagerware zählt nicht zur Aktions-Kommission. Voraussetzung für die Gewährung der Zugabe ist, dass der Kunde die Aktions-Kommission beim Händler bis 31.12.2024 entgeltlich erworben hat.
Nach erfolgter Bestellung wird die Gesellschaft bzw. ein von der Gesellschaft beauftragter Dienstleister dem Händler die Zugabe zusammen mit der Aktions-Kommission liefern. Um an der Aktion teilzunehmen muss sich der Händler mit folgenden Daten registrieren:
- Händlername
- Kundennummer
Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Händler diese Teilnahmebedingungen an.
2. Pflichten des Händlers
Der Händler weist im Rahmen von Verkaufsgesprächen mit Kunden im Aktionszeitraum auf die Zugabeaktion hin und bringt ihm die Teilnahmebedingungen der Zugabeaktion (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“ genannt zur Kenntnis.
Der Händler ist verpflichtet, nur solchen Kunden die Teilnahme an der Zugabeaktion zu gestatten, die nach den Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an der Zugabeaktion berechtigt sind. Kunden erhalten die Zugabe vom Händler, der diese von der Gesellschaft im Rahmen des entgeltlichen Bezugs der Aktions-Kommission erhalten hat.
Der Händler ist verpflichtet, die Zugaben ausschließlich an Endverbraucher, welche die in dieser Ziffer genannten Voraussetzungen erfüllen und ordnungsgemäß an der Zugabeaktion teilgenommen haben, nicht aber an seine Mitarbeiter, Beauftragte oder deren Angehörige gemäß den Vereinbarungen dieser Regelung weiterzugeben.